Führungsakademie
Baden-Württemberg

Kriminologie und interdisziplinäre Kompetenzen im Jugendstrafverfahren

JUMRVI-JUM-2070-776

Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind die Anforderungen an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in § 37 JGG konkretisiert worden. Erforderlich sind demnach Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie.

 

Ziel der Tagung ist insbesondere die interdisziplinären Kenntnisse zu vertiefen.

 

Vorgesehen sind folgende Themen:

  • Strafreife und Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Kriminologie im Jugendstrafverfahren
  • Zwischen Erziehung und Strafe - was kann der Jugendstrafvollzug leisten?
  • Grundlagen der Sozialpäädagogik und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Ambulante sozialpäädagogische Angebote im Jugendstrafverfahren

Richter / Richterin, Staatsanwalt / Staatsanwältin

höherer Dienst oder gleichw. Beschäftigte

Die Tagung wendet sich sowohl an Jugendstrafrichterinnen und Jugendstrafrichter sowie an Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, die erstmals im Bereich des Jugendstrafrechts tätig sind, als auch an erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die Kenntnisse im interdisziplinären Bereich haben.

Ministerium der Justiz und für Migration

Präsenzseminar

07.12.2022 - 09.12.2022
10:00 Uhr - 18:00 Uhr

20

Justizakademie Schwetzingen; Schloss linker Flügel; 68723 Schwetzingen
Details

07.10.2022