JUMRVI-JUM-2070-900
In vielen Familiengerichtsbezirken im Land arbeiten die am Sorge- und
Umgangsrechtsstreit beteiligten Professionen nach der Verfahrenspraxis
Elternkonsens. Durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller
beteiligten Berufsgruppen soll eine Kooperation der Eltern im Interesse des Kindeswohls erreicht werden. Die Eltern sollen gemeinsam und eigenständig die elterliche Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen und mit Hilfe der beteiligten Berufsträger eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden.
Um die beteiligten Berufsgruppen über diese Schlichtungspraxis zu
informieren und den Kontakt zwischen ihnen zu fördern, bieten das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Ministerium der Justiz und für Migration seit 2005 interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichterinnen und -richter, Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen und Sachverständige an.
Richter / Richterin
höherer Dienst oder gleichw. Beschäftigte
Die Tagungen wenden sich sowohl an Familienrichterinnen und -richter, die
bereits mit dem Projekt Elternkonsens vertraut sind, als auch an solche Richterinnen und Richter, die sich über das Projekt erstmals informieren möchten.
Ministerium der Justiz und für Migration
Präsenzseminar
24.11.2023
30
Justizakademie Schwetzingen; Schloss linker Flügel; 68723 SchwetzingenDetails
06.10.2023