Führungsakademie
Baden-Württemberg

Virtuelle Gerichtsverhandlungen in der Praxis

JUMRVI-JUM-2070-1367

Virtuelle Gerichtsverhandlungen werden künftig immer mehr Bedeutung erlangen. Tragende Rolle wird voraussichtlich eine Neufassung des § 128a ZPO spielen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik sieht unter anderem vor, dass eine Videoverhandlung in der Regel durch das Gericht anzuordnen ist, wenn beide Parteien dies übereinstimmend beantragen. Durch die Corona-Pandemie haben Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung bereits jetzt eine gewisse Bedeutung erlangt, aber es handelt sich dennoch für viele Richterinnen und Richter um eine ungewohnte Verhandlungssituation. Mit technischer Souveränität, klaren Verhandlungsstrategien und einem bewussten Auftreten im virtuellen Raum lassen sich die Vorteile, die die Bild- und Tonübertragung bietet, jedoch rasch nutzbar machen. Die Fortbildungsveranstaltung legt deswegen ganz bewusst den Fokus auf die technischen Aspekte der Videokonferenztechnik, die gerichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und praktische Übungen. Die Veranstaltung möchte außerdem einen intensiven Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anregen. Ergänzend werden ausgewählte rechtliche Probleme der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung behandelt.

Richter / Richterin

höherer Dienst oder gleichw. Beschäftigte

Die Tagung wendet sich an Zivilrichterinnen und -richter aller Instanzen, die bereits Erfahrungen mit Videoverhandlungen gesammelt haben oder künftig solche Verhandlungen verstärkt durchführen wollen.

Ministerium der Justiz und für Migration

Präsenzseminar

19.12.2024 - 20.12.2024

20

Justizakademie Schwetzingen; Schloss linker Flügel; 68723 Schwetzingen
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18.10.2024