Bildungsportal
Baden-Württemberg

Kriminologie und interdisziplinäre Kompetenzen im Jugendstrafverfahren

JUMRVI-JUM-2070-1885

Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind die Anforderungen an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in § 37 JGG konkretisiert worden. Erforderlich sind demnach Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie.

 

Ziel der Tagung ist insbesondere die interdisziplinären Kenntnisse zu vertiefen.

 

Vorgesehen sind folgende Themen:

 

- Strafreife und Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden

- Kriminologie im Jugendstrafverfahren

- Zwischen Erziehung und Strafe - was kann der Jugendstrafvollzug leisten?

- Jugendarrest

- Grundlagen der Sozialpädagogik und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe

- Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren

- Ambulante sozialpädagogische Angebote im Jugendstrafverfahren

Amtsanwalt / Amtsanwältin, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Richter / Richterin

gehobener Dienst oder gleichw. Beschäftigte, höherer Dienst oder gleichw. Beschäftigte

Die Tagung wendet sich an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte.

Ministerium der Justiz und für Migration

Präsenzseminar

18.05.2026 - 20.05.2026

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Justizakademie Schwetzingen; Schloss linker Flügel; 68723 Schwetzingen
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03.04.2026