JUMRV-JUM-2070-560
Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind die Anforderungen an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in § 37 JGG konkretisiert worden. Erforderlich sind demnach Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie.
Ziel der Tagung ist insbesondere die interdisziplinären Kenntnisse zu vertiefen.
Vorgesehen sind folgende Themen:
Richter / Richterin, Staatsanwalt / Staatsanwältin
höherer Dienst oder gleichw. Beschäftigte
Die Tagung wendet sich sowohl an Jugendstrafrichterinnen und Jugendstrafrichter sowie an Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, die erstmals im Bereich des Jugendstrafrechts tätig sind, als auch an erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die Kenntnisse im interdisziplinären Bereich haben.
Ministerium der Justiz und für Migration
Präsenzseminar
18.05.2022 - 20.05.202210:00 Uhr - 18:00 Uhr
20
Justizakademie Schwetzingen; Schloss linker Flügel; 68723 SchwetzingenDetails
18.03.2022